Dienstag, 24. November 2020
Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunk

Sie nehmen es von den Lebendigen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk. Der will schon wieder, daß die Rundfunk-Beiträge erhöht werden. Daher ist der Rat zusammengetreten und hat folgende Empfehlung herausgegeben. Die Punkte lauten im einzelnen:

  • Die asoziale Kopfsteuer gehört abgeschafft. Stattdessen wird der Rundfunkbeitrag vom Finanzamt eingezogen wie andere Steuern auch. Hierbei wird der Beitrag an die wirtschaftliche Situation des Beitragszahlers angepaßt. Das Finanzamt verfügt dafür über ausreichend Kenntnis von den wirtschaftlichen Verhältnissen der Steuerpflichtigen. Zugleich schafft man ein wenig Bürokratie ab. Eine Lösung, nur die diejenigen nur für die Zeit zahlen zu lassen, wie sie Angebote nutzen, wird abgelehnt. Zum einen begründet das einen Anspruch auf Urheberschutz, der abgeschafft gehört. Zum anderen würde die Unabhängigkeit von wirtschaftlichen Interessen auf die Programmgestaltung nicht mehr sichergestellt werden können. Aus demselben Grund sind Werbefinanzierung und andere Finanzierungsquellen verboten.
  • Der Urheberschutz wird abgeschafft. Der Beitrag wird vom gesamten Volk erbracht. In dessen Auftrag werden die Leistungen vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk erbracht. Mit der Aufgabe des Urheberschutzes fällt auch eine Möglichkeit weg, die kritische Auseinandersetzung mit den vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk produzierten Inhalten zu verhindern.
  • Alle vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk produzierten Inhalte müssen frei von rechtlichen Ansprüchen Dritter sein. Sie müssen bedenkenlos weiterverbreitet und zitiert werden können, ohne Rechtsauseinandersetzungen befürchten zu müssen.
  • Es ist ein Archiv im Internet anzulegen für alle vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk produzierten Inhalte. Jedem Beitrag muß eine unveränderliche URL zugeordnet sein, damit sie in wissenschaftlichen Arbeiten zitiert werden können. Inhalte werden im Regelfall nicht depubliziert. Ein Nebeneffekt der Umsetzung dieser Forderung und des Wegfalls des Urheberschutzes besteht darin, daß der Wettbewerbsvorteil alternativer Medien sich verringert. Sie werden leichter von Suchmaschinen gefunden. Und auf die Zitate wird häufiger zugegriffen, wenn Links statt auf Bezahlschranken auf unmittelbar nutzbare Inhalte verweisen.

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